Wartebereich der Praxis in Würzburg mit Stühlen und einem Sessel
 

 

FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen zu Psychotherapie

Fühlen Sie sich über längere Zeit belastet, erschöpft oder überfordert, kann eine Psychotherapie sinnvoll sein. Hinweise können auch Schlafstörungen, Ängste, anhaltende Traurigkeit oder Konflikte in Beziehungen sein. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob eine Behandlung für Sie hilfreich ist.

Ja. Gespräche können auch in einer persönlichen oder beruflichen Krise helfen. Ohne Erkrankung bezahlen Sie die Gespräche selbst. Für berufliche und persönliche Ziele bieten wir außerdem Coaching an.

PsychologInnen haben Psychologie studiert. Psychologische PsychotherapeutInnen haben danach eine mehrjährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung abgeschlossen (Approbation). PsychiaterInnen sind ÄrztInnen und können Medikamente verschreiben. Bei uns arbeiten Psychologische PsychotherapeutInnen. Wenn Medikamente sinnvoll sein könnten, empfehlen wir eine Abklärung in einer psychiatrischen oder hausärztlichen Praxis.

Unsere Praxis kann keine Notfallhilfe leisten. Im Notfall wählen Sie die 112. Rund um die Uhr hilft der Krisendienst Bayern (0800 655 3000).

Fragen zu unserem Behandlungsangebot

Wir sind eine reine Privatpraxis. Wir behandeln Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Menschen mit Heilfürsorge. Auch Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und die Bahn BK können die Kosten übernehmen. Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen. Mehr dazu unter Ablauf und Kosten.

Wie in vielen Praxen kann es bei uns Wartezeiten geben. Auf Ihre Anfrage rufen wir Sie zeitnah zurück.

Erstgespräch und Diagnostik finden in der Praxis statt. Danach sind nach Absprache auch Online-Termine möglich, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ob und wann das für Sie sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam. Coaching findet in der Praxis oder online per Video statt.

Ja. In einzelnen Fällen bieten KollegInnen mit entsprechender Qualifikation Paartherapie an.

Ja. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch. Informationen geben wir grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung weiter, etwa an Ihre Versicherung für einen Antrag. Das gilt auch für Ihre Anfrage per E-Mail oder Formular.